Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/01/0241

Rechtssatz

Bei Wegweisung und Betretungsverbot handelt es sich um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung und nicht um eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK vergleiche idS zum Waffenverbot das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, mwN).