Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/01/0022

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG sind nur verfahrensabschließende Beschlüsse zu begründen und zuzustellen bzw. haben nur diese eine Belehrung nach Paragraph 30, VwGVG zu enthalten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015010022.L02