Verwaltungsgerichtshof
17.02.2015
Ra 2015/01/0022
Gemäß Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG sind nur verfahrensabschließende Beschlüsse zu begründen und zuzustellen bzw. haben nur diese eine Belehrung nach Paragraph 30, VwGVG zu enthalten.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015010022.L02