Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/01/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/12/0055 B 1. Juli 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Um den Begründungserfordernissen für den Ausspruch der Zulässigkeit einer Revision durch das VwG nach Paragraph 25 a, Absatz eins, zweiter Satz VwGG zu genügen, ist es erforderlich, darzulegen, welche konkret auf die vorliegende Revisionssache bezogene grundsätzliche Rechtsfrage der VwGH (erstmals) zu lösen habe (Hinweis B 21. Jänner 2015, Ro 2014/04/0074).