Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/22/0154

Rechtssatz

Die Verbesserung der Deutschkenntnisse, das Vorliegen von Arbeitsplatzzusagen sowie von Empfehlungs- und Unterstützungsschreiben ist für die Drittstaatsangehörigen nicht als eine solche Sachverhaltsänderung zu beurteilen, die bei der anzustellenden Prognose den Schluss zulässt, es wäre eine andere Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in Rechte gemäß Artikel 8, MRK zumindest möglich (Hinweis E 19. Dezember 2012, 2012/22/0202).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2014/22/0158