Verwaltungsgerichtshof
26.03.2015
Ra 2014/22/0154
Die Verbesserung der Deutschkenntnisse, das Vorliegen von Arbeitsplatzzusagen sowie von Empfehlungs- und Unterstützungsschreiben ist für die Drittstaatsangehörigen nicht als eine solche Sachverhaltsänderung zu beurteilen, die bei der anzustellenden Prognose den Schluss zulässt, es wäre eine andere Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in Rechte gemäß Artikel 8, MRK zumindest möglich (Hinweis E 19. Dezember 2012, 2012/22/0202).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2014/22/0158