Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/22/0065

Rechtssatz

Der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks - durch Einvernahme des Fremden im Zuge der vom VwG durchgeführten mündlichen Verhandlung - bei der Bewertung der integrationsbegründenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung sowie bei der vom VwG vorgenommenen Zukunftsprognose kommt eine besondere Bedeutung zu (Hinweis E 16. Oktober 2014, Ra 2014/21/0039).