Verwaltungsgerichtshof
28.05.2014
Ra 2014/20/0017
Zu Paragraph 24, VwGVG 2014 enthalten die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, lediglich die Anmerkung, dass die Bestimmungen über die Verhandlung (gemeint: im VwGVG) den Bestimmungen im Verfahren der unabhängigen Verwaltungssenate entsprächen, wobei insbesondere auf (den bisher geltenden) Paragraph 67 d, AVG hingewiesen wurde (2009 BlgNR 24. GP, 6). Vor diesem Hintergrund geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich die bisher zu Paragraph 67 d, AVG ergangene Rechtsprechung auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz insoweit übertragen lässt, als sich die diesbezüglichen Vorschriften weder geändert haben noch aus systematischen Gründen sich eine geänderte Betrachtungsweise als geboten darstellt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2014/20/0018