Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/19/0084

Rechtssatz

Beim dem Vorbringen der Hinwendung zum christlichen Glauben durch den Asylwerber vor dem Bundesverwaltungsgericht handelt es um eine zulässige Neuerung im Sinn des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG 2014.