Verwaltungsgerichtshof
24.09.2014
Ra 2014/19/0084
Beim dem Vorbringen der Hinwendung zum christlichen Glauben durch den Asylwerber vor dem Bundesverwaltungsgericht handelt es um eine zulässige Neuerung im Sinn des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG 2014.