Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/12/0018

Rechtssatz

Durch eine an Vorgesetzte gerichtete Weisung, die auch an den Beamten "zur Kenntnisnahme" gelangte, wurde dieser zwar über die Erlassung einer Weisung in Kenntnis gesetzt, ohne jedoch dadurch Adressat dieser Weisung zu werden, weshalb diese ihn nicht in eigenen Rechten berühren konnte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120018.J06