Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/12/0017

Rechtssatz

Für die Prüfung der Personal- und Planstellensituation im Zeitpunkt einer konkreten Entscheidung nach den Paragraphen 67, 70, OÖ LBG 1993 (insbesondere also ohne Beurteilung der Zweckmäßigkeit bereits gesetzter Personalmaßnahmen), die darauf aufbauende Prognose sowie die Beurteilung der inneren Organisationsmaßnahmen ist die zu den vergleichbaren Bestimmungen der Paragraphen 50 a bis 50 d BDG 1979 ergangene Judikatur des VwGH maßgebend, aus der sich auch die Bedeutung der Personalvorgaben des jeweiligen Finanzgesetzgebers ergibt vergleiche E 13. März 2009, 2007/12/0092).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014120017.L04