Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/12/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/12/0170 E 22. Mai 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Der Ausspruch der Behörde über das Feststellungsbegehren, dass die Weisung zu befolgen ist, ist ident mit dem Ausspruch, dass die Befolgung der Weisung in den Dienstpflichten des Beamten Deckung findet (Hinweis E vom 17. Oktober 2011, 2010/12/0157).