Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2018

Geschäftszahl

Ro 2014/11/0104

Rechtssatz

Die Möglichkeit eines Revisionswerbers, durch den angefochtenen Bescheid im geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt werden zu können, ist eine Prozessvoraussetzung, die auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwGH noch gegeben sein muss vergleiche VwGH 20.9.2001, 98/07/0033, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2014110104.J01