Verwaltungsgerichtshof
26.07.2018
Ro 2014/11/0104
Die Möglichkeit eines Revisionswerbers, durch den angefochtenen Bescheid im geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt werden zu können, ist eine Prozessvoraussetzung, die auch zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des VwGH noch gegeben sein muss vergleiche VwGH 20.9.2001, 98/07/0033, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2014110104.J01