Verwaltungsgerichtshof
27.01.2016
Ra 2014/10/0003
Soweit sich die Zulassungsausführungen gegen die mangelnde Einräumung von Parteiengehör zu der Annahme einer Projektänderung und gegen das Unterbleiben einer Verhandlung vor dem VwG wenden, wird dabei die Relevanz des damit behaupteten Verfahrensmangels nicht konkret ausgeführt vergleiche B 9. Oktober 2014, Ra 2014/18/0036 bis 0039; B 11. August 2015, Ra 2015/10/0077).