Verwaltungsgerichtshof
15.07.2015
Ro 2014/09/0064
Der Verurteilte hatte bereits im Verfahren vor den liechtensteinischen Gerichten die Möglichkeit, Fragen an die Belastungszeugin zu stellen und die Feststellungen des Erstgerichts umfassend zu bekämpfen. Es widerspricht nicht dem im Disziplinarverfahren der Ärzte geltenden Grundsatz eines fairen Verfahrens gemäß Artikel 6, Absatz eins, MRK, wenn ihm im Disziplinarverfahren nicht neuerlich die Möglichkeit eingeräumt wird, bereits auf rechtsstaatlich Weise geprüfte Fragen neuerlich aufzurollen vergleiche Urteil EGMR 28. April 2005, römisch eins.D. gegen Bulgarien, Nr. 43578/98; B 29. Juni 2010, im Fall Heinz-Peter Bauer gegen Deutschland, Nr. 29035/06).