Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/09/0064

Rechtssatz

Ebenso wenig wie das Disziplinarrecht der Beamten enthält das Disziplinarrecht der Ärzte einen typisierten Straftatbestandskatalog im Sinne etwa des StGB vergleiche E 16. Oktober 2008, 2007/09/0137).