Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/09/0064

Rechtssatz

Im Falle einer Sanktion in Form einer Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem kommt es auf die Höhe der Geldstrafe nicht an vergleiche 2. Ärztegesetz-Novelle römisch eins 2001/110, dazu Gesetzgebungsperiode 21 Regierungsvorlage 629, S. 65f).