Verwaltungsgerichtshof
15.07.2015
Ro 2014/09/0064
Im Falle einer Sanktion in Form einer Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem kommt es auf die Höhe der Geldstrafe nicht an vergleiche 2. Ärztegesetz-Novelle römisch eins 2001/110, dazu Gesetzgebungsperiode 21 Regierungsvorlage 629, S. 65f).