Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/09/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/09/0041 E 20. Mai 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 29, Absatz eins, zweiter Satz VwGVG 2014 sind die Erkenntnisse der VwG zu begründen. Vor dem Hintergrund des Paragraph 38, VwGVG 2014 in Verbindung mit Paragraph 24, VStG hat das VwG seine Entscheidung iSd Paragraph 58, AVG zu begründen vergleiche Absatz 2, dieser Bestimmung). ISd Paragraph 60, AVG sind in der Begründung die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die für die Beweiswürdigung maßgeblichen Erwägungen, sowie die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.