Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.2015

Geschäftszahl

Ra 2014/09/0027

Rechtssatz

Wird die Revision zugelassen, prüft der VwGH die Entscheidung des VwG inhaltlich (im Rahmen des erklärten Umfanges der Anfechtung; Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, in Verbindung mit Absatz 2, VwGG) aufgrund des gesamten Vorbringens in den Revisionsgründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG).