Verwaltungsgerichtshof
19.01.2017
Ro 2014/08/0082
Mit dem Verfahren beim Verwaltungsgericht hat die Partei Zugang zu einem Gericht im Sinn des Artikel 47, GRC, das mit voller Kognitionsbefugnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entscheiden kann. Eine solche Entscheidung kann sie beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen und dabei insbesondere auch die Einhaltung des Unionsrechts erwirken.