Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/08/0082

Rechtssatz

Mit dem Verfahren beim Verwaltungsgericht hat die Partei Zugang zu einem Gericht im Sinn des Artikel 47, GRC, das mit voller Kognitionsbefugnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entscheiden kann. Eine solche Entscheidung kann sie beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen und dabei insbesondere auch die Einhaltung des Unionsrechts erwirken.