Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/08/0065

Rechtssatz

Die Verletzung des Parteiengehörs führt zu einem rechtserheblichen Verfahrensmangel, wenn nicht auszuschließen ist, dass die belangte Behörde bei dessen Vermeidung zu einem anderen Bescheid hätte kommen können vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 3. Oktober 2013, 2013/22/0114).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080065.J04