Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0105

Rechtssatz

Angesichts der Löschung der nach Paragraph 73, AWG 2002 verpflichteten GmbH aus dem Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit begegnet es keinen Bedenken, wenn das VwG davon ausging, die Voraussetzungen für den Eintritt der subsidiären Liegenschaftseigentümerhaftung seien gegeben vergleiche E 21. November 2012, 2009/07/0117).