Verwaltungsgerichtshof
29.01.2015
Ro 2014/07/0105
Angesichts der Löschung der nach Paragraph 73, AWG 2002 verpflichteten GmbH aus dem Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit begegnet es keinen Bedenken, wenn das VwG davon ausging, die Voraussetzungen für den Eintritt der subsidiären Liegenschaftseigentümerhaftung seien gegeben vergleiche E 21. November 2012, 2009/07/0117).