Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2014/07/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 VwSlg 16353 A/2004 RS 8

Stammrechtssatz

Verfüllung/Anpassung und übergeordnete Baumaßnahme sind insofern untrennbar miteinander verknüpft, als die Verfüllung/Anpassung einer konkreten bautechnischen Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme dienen muss.