Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0072

Rechtssatz

Die Verletzung bloß von wirtschaftlichen Interessen, ohne dass diese in den anzuwendenden Vorschriften zu rechtlichen Interessen erhoben werden, ist nicht geeignet, Parteistellung iSd Paragraph 8, AVG zu vermitteln.