Verwaltungsgerichtshof
28.05.2015
Ro 2014/07/0040
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 VwSlg 17471 A/2008 RS 4
Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.