Verwaltungsgerichtshof
25.10.2016
Ro 2014/07/0035
Wird ein Flurbereinigungsplan - mag dieser auch von einer Identität von Alt- und Neugrundstücken gekennzeichnet sein - erlassen, so stellt die Aufrechterhaltung oder Begründung von Dienstbarkeiten einen Teil der mit dem Flurbereinigungsplan erfolgenden Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes dar. Im Falle der Begründung (Neubegründung/Aufrechterhaltung) einer Dienstbarkeit in einem Flurbereinigungsverfahren ist jedoch gemäß Paragraph 24, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 29, Oö. FlVfLG 1979 zu prüfen, ob die Dienstbarkeit im öffentlichen Interesse oder aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist.