Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0175 E 21. März 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Mit dem bloßen Fehlen von "Neuordnungsvorteilen" durch die Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke kann die wirtschaftliche Notwendigkeit der Einräumung einer Dienstbarkeit nicht begründet werden, entspräche doch auch eine gleichwertige Abfindung ("ohne Vorteile") dem OÖ FlVfLG 1979.