Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0034

Rechtssatz

Im Gegensatz zum UVPG 2000 sieht das WRG 1959 eine Parteistellung einer "Bürgerinitiative" im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht vor.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2014/07/0044