Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0030 E 17. Mai 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Personen, die eine Verletzung wasserrechtlich geschützter Rechte nach Paragraph 12, Absatz 2, WRG durch das von ihnen bekämpfte Vorhaben geltend machen, kommt Parteistellung im Verfahren dann zu, wenn eine Berührung ihrer geltend gemachten Rechte durch die projektsgemäße Ausübung des mit der behördlichen Bewilligung verliehenen Rechtes der Sachlage nach nicht auszuschließen ist (Hinweis E 26.4.1995, 92/07/0159, VwSlg 14247 A/1995). Ob eine Beeinträchtigung von Rechten tatsächlich stattfindet, ist Gegenstand des Verfahrens, vermag jedoch die Parteieigenschaft einer Person nicht zu berühren (Hinweis E 2.10.1997, 97/07/0072).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2014/07/0044