Verwaltungsgerichtshof
28.05.2015
Ro 2014/07/0025
Allfällige Verpflichtungen der Vermieter zum Umbau der vermieteten Objekte haben mit der nach Paragraph 31, WRG 1959 maßgeblichen Frage des Verpflichteten (insbesondere wer Betreiber der Anlage war) unmittelbar nichts zu tun und sind unabhängig davon in einem allfälligen zivilrechtlichen Verfahren zu klären (E 25. September 2008, 2006/07/0091).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/07/0026