Verwaltungsgerichtshof
28.05.2015
Ro 2014/07/0025
GRS wie 2008/07/0026 E 26. Jänner 2012 RS 2
Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird, wobei dieser regelmäßig entweder deren Eigentümer oder deren Bestandnehmer ist (Hinweis E 25. September 2008, 2006/07/0091).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/07/0026