Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/07/0026 E 26. Jänner 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Als Anlagenbetreiber ist derjenige anzusehen, der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat und auf dessen Rechnung sie betrieben wird, wobei dieser regelmäßig entweder deren Eigentümer oder deren Bestandnehmer ist (Hinweis E 25. September 2008, 2006/07/0091).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2014/07/0026