Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/06/0078

Rechtssatz

Bestimmungen der UVP-Richtlinie 2011/92/EU sind unmittelbar anwendbar. Es steht dem einzelnen offen, sich auf direkt wirksames Gemeinschaftsrecht vor einem innerstaatlichen Gericht zu berufen.