Verwaltungsgerichtshof
22.01.2015
Ra 2014/06/0055
Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich die "Rechtmäßigkeit der Zurückweisung" (Hinweis E vom 18. Dezember 2014, 2014/07/0002, 0003).
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014060055.L02