Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/06/0044

Rechtssatz

Aufgrund des ex lege-Übergangs der Zuständigkeit vom Gemeindevorstand (infolge dessen Beschlussunfähigkeit) auf den Gemeinderat bedurfte es keines gesonderten "Beschlusses" über die Beschlussunfähigkeit des Gemeindevorstandes (Hinweis E vom 21. Mai 2015, Ra 2014/06/0024).