Verwaltungsgerichtshof
05.10.2016
Ro 2014/06/0044
Aufgrund des ex lege-Übergangs der Zuständigkeit vom Gemeindevorstand (infolge dessen Beschlussunfähigkeit) auf den Gemeinderat bedurfte es keines gesonderten "Beschlusses" über die Beschlussunfähigkeit des Gemeindevorstandes (Hinweis E vom 21. Mai 2015, Ra 2014/06/0024).