Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/06/0011

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, wonach es angesichts des nahen Ossiacher Sees "reiner Luxus" sei, wegen des (Swimming)Pools einige Bäume zu fällen, macht der Nachbar keine subjektiv-öffentlichen Rechte geltend.