Wie sich aus dem Einleitungssatz des § 40 Z 1 OÖ BauTG 2013 klar ergibt, gelten die gesetzlichen Abstandsbestimmungen nur, soweit der Bebauungsplan nicht etwas anderes bestimmt.Wie sich aus dem Einleitungssatz des Paragraph 40, Ziffer eins, OÖ BauTG 2013 klar ergibt, gelten die gesetzlichen Abstandsbestimmungen nur, soweit der Bebauungsplan nicht etwas anderes bestimmt.