Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/05/0029

Rechtssatz

In Beachtung des Sachlichkeitsgebotes ist bei verfassungskonformer Auslegung der Paragraphen 62 und 134 Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 134 a, Absatz eins, Wr BauO dem Nachbarn im Bauanzeigeverfahren gemäß Paragraph 62, leg. cit. die auf die Frage der Überprüfung der Zulässigkeit des Bauanzeigeverfahrens beschränkte Parteistellung zuzubilligen (Hinweis E vom 23. Februar 2012, 2008/07/0012).