Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/05/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/05/0167 E 27. April 2016 RS 7

Stammrechtssatz

Ob die Voraussetzungen des Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO vorgelegen sind und die von der Behörde in Auftrag gegebenen Sicherungsmaßnahmen demnach notwendig und zweckmäßig waren, kann im Verfahren über die Auferlegung der Kosten dieser Maßnahmen nicht mehr überprüft werden (Hinweis E vom 27. Februar 2006, 2004/05/0293).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2014/05/0019