Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/05/0009

Rechtssatz

In der NÖ BauO 1996 findet sich keine Definition des Begriffes "Pergola". Unter einer "Pergola" (= Rankgerüst) ist im Allgemeinen ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist. Entscheidende Funktion einer Pergola ist somit, dass sie als Rankgerüst in einer Gartenanlage Pflanzen Halt gewährt. Eine Pergola ist nach oben offen und nicht raumbildend (Hinweis E vom 23. August 2012, 2010/05/0170, mwN). Nach der angeführten Definition reicht allein das Fehlen eines Fundamentes nicht aus, um vom Vorliegen einer Pergola auszugehen.