Verwaltungsgerichtshof
24.06.2014
Ra 2014/05/0004
Für die Geltendmachung einer Aktenwidrigkeit als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist darzulegen, warum das rechtliche Schicksal der Revision von dieser Frage abhängen sollte (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2010/04/0001).