Verwaltungsgerichtshof
16.12.2015
Ro 2014/04/0065
Bei der Geldbuße nach Paragraph 334, Absatz 7, BVergG 2006 handelt es sich nicht um eine Verwaltungsstrafe, sondern wird damit ein neues Sanktionssystem normiert (siehe das hg. Erkenntnis vom 11. November 2015, Ra 2015/04/0073, mit Hinweis auf die Erläuterungen). Schon aus diesem Grund geht der Verweis auf das Doppelbestrafungsverbot fehl.
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J12