Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/04/0065

Rechtssatz

Bei der Geldbuße nach Paragraph 334, Absatz 7, BVergG 2006 handelt es sich nicht um eine Verwaltungsstrafe, sondern wird damit ein neues Sanktionssystem normiert (siehe das hg. Erkenntnis vom 11. November 2015, Ra 2015/04/0073, mit Hinweis auf die Erläuterungen). Schon aus diesem Grund geht der Verweis auf das Doppelbestrafungsverbot fehl.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J12