Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/04/0065

Rechtssatz

In den alternativen Beherrschungskriterien der Litera c, des Artikel eins, Absatz 9, Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG (innerstaatlich umgesetzt durch Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, Litera c, BVergG 2006) kommt eine enge Verbindung zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Stellen zum Ausdruck, welche die Möglichkeit mit sich bringt, dass sich eine Einrichtung bei ihren Entscheidungen im Bereich der Vergabe von Aufträgen von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (siehe das Urteil des EuGH Rs C-526/11, Rn. 20).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040065.J03