Verwaltungsgerichtshof
09.09.2015
Ro 2014/04/0012
GRS wie 2009/04/0192 E 25. März 2010 RS 2
(hier: schwerer Einbruchsdiebstahl und Unterschlagung)
Manifestiert sich die Befürchtung iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung (hier:
versuchte schwere Nötigung, versuchte Nötigung und gefährliche Drohung), ist es unbedenklich, dass die Behörde kein psychologisches Gutachten eingeholt hat (Hinweis E vom 17. Dezember 2002, 2002/04/0189).