Verwaltungsgerichtshof
18.02.2015
Ro 2014/03/0077
GRS wie 2012/05/0212 E 27. September 2013 RS 14
Der EGMR hat anerkannt (Urteil vom 18. Juli 2013, 56422/09, SCHÄDLER-EBERLE v. LIECHTENSTEIN), dass eine Verhandlung nicht geboten ist, wenn etwa keine Fragen der Beweiswürdigung auftreten oder die Tatsachenfeststellungen nicht bestritten sind, sodass eine Verhandlung nicht notwendig ist und das Gericht aufgrund des schriftlichen Vorbringens und der schriftlichen Unterlagen entscheiden kann. Die staatlichen Behörden können auch auf Aspekte der Effizienz und Verfahrensökonomie Rücksicht nehmen und auf das Gebot der angemessenen Verfahrensdauer Bedacht nehmen.
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030077.J11