Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2015

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0073

Rechtssatz

Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Amtsblatt L 20 vom 26. Jänner 2010, 7, steht mit den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des Krnt JagdG 2000 nicht in Widerspruch, zumal diese Richtlinie lediglich den Schutz bestimmter Vogelarten betrifft, jedoch keine Regelungen enthält, die für den Wildschadenersatz für Schäden, welche durch geschützte Vögel verursacht werden, relevant wären.