Verwaltungsgerichtshof
26.06.2014
Ro 2014/03/0063
GRS wie 2009/03/0130 E 23. November 2009 RS 2
Bei einem Waffenverbot wird nicht über eine strafrechtliche Anklage im Sinne des Artikel 6, MRK entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativ-rechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung.
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014030063.J05