Verwaltungsgerichtshof
27.11.2014
Ra 2014/03/0039
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 6. März 2009, B 616/08 (VfSlg 18.731 aus 2009,), unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 2 aus 2008, festgehalten, dass durch den mit dieser eingeführten Artikel 120 a, Absatz eins, B-VG eine bloße Klarstellung der Zulässigkeit der Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern erfolgt sei, aber nichts an der bestehenden Verfassungsrechtslage hinsichtlich der Selbstverwaltung im nichtterritorialen Bereich geändert würde. Der Verfassungsgerichtshof hat zudem bereits wiederholt Jägerschaften und Jagdverbände als Selbstverwaltungskörper in der Art der sonstigen Selbstverwaltung qualifiziert vergleiche etwa VfGH vom 19. Dezember 1977, G 11, 12, 37, 38/77 (VfSlg 8215 aus 1977,); VfGH vom 25. September 2008, G 10/08 (VfSlg 18.548 aus 2008,).