Verwaltungsgerichtshof
20.12.2016
Ro 2014/03/0035
Die Parteistellung nach Paragraph 24 f, Absatz 8, in Verbindung mit Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer 5 und Absatz 3, UVPG 2000 mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht geltend zu machen, besteht unabhängig davon, ob ein vereinfachtes oder ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach dem UVPG 2000 stattfindet.