Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0035

Rechtssatz

Grundsätzlich bestehen in Österreich keine verbindlichen Grenzwerte für elektromagnetische Felder, sodass eine umweltmedizinische und elektrotechnische Beurteilung im Einzelfall erforderlich ist.