Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0035

Rechtssatz

Nach dem maßgeblichen Stand der Technik sind für die Lärmbeurteilung und den Immissionsschutz die relevanten Immissionspunkte zu identifizieren (VwGH vom 9. September 2015, 2013/03/0120 vergleiche insbesondere Punkt römisch vier.B.2.3.2.c)).