Verwaltungsgerichtshof
20.12.2016
Ro 2014/03/0035
Der Inhalt der Umweltverträglichkeitserklärung orientiert sich an Artikel 5 und Anhang römisch vier der Richtlinie 2011/92 und enthält einige Ergänzungen im Hinblick auf die Anforderungen des Umweltverträglichkeitsgutachtens vergleiche ErläutRV 269 BlgNR 18. GP, 20).