Verwaltungsgerichtshof
20.12.2016
Ro 2014/03/0035
Die vom Projektwerber beizubringende Umweltverträglichkeitserklärung ist neben dem Umweltverträglichkeitsgutachten nach Paragraph 12, UVPG 2000 eine der beiden Säulen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese - auf entsprechendem fachlichen Niveau abzugebende - Erklärung ist anlässlich der Antragstellung vorzulegen (ErläutRV 269 BlgNR 18. GP, 20; VwGH vom 27. September 2013, 2010/05/0202).